Im Bundestag notiert: Anwendung des steuerlichen Splittingtarifs
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. November 2012 um 00:22 Uhr Mittwoch, den 24. Oktober 2012 um 08:48 Uhr
Finanzen/Antwort - 23.10.2012
Berlin: (hib/HLE) In 14 Bundesländern wird eingetragenen Lebenspartnerschaften die Aussetzung der Vollziehung gewährt, wenn sie in einem Rechtsbehelfsverfahren die Anwendung des steuerlichen Splittingtarifs beantragen. Nur in Bayern und Sachsen sei dies nicht der Fall, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10740) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10543). Die Fraktion hatte sich nach den Konsequenzen aus mehreren Gerichtsurteilen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften erkundigt.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_463/05.html


