Im Bundestag notiert: Anwendung des steuerlichen Splittingtarifs

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Finanzen/Antwort - 23.10.2012 
Berlin: (hib/HLE) In 14 Bundesländern wird eingetragenen Lebenspartnerschaften die Aussetzung der Vollziehung gewährt, wenn sie in einem Rechtsbehelfsverfahren die Anwendung des steuerlichen Splittingtarifs beantragen. Nur in Bayern und Sachsen sei dies nicht der Fall, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10740) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10543). Die Fraktion hatte sich nach den Konsequenzen aus mehreren Gerichtsurteilen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften erkundigt. 
http://www.bundestag.de/presse/­hib/2012_10/2012_463/05.html

 

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